15. Dezember 2014 | Dipl.-Met. Tobias Reinartz
Der absolute "Warnsinn"! - Winteredition
Der ein oder andere Leser wird sich vielleicht an das Thema des Tages "Der absolute "Warnsinn"!" vom 04. August dieses Jahres erinnern.
Darin wurden diverse Warnungen sowie die dazu gehörigen Warnkriterien
vorgestellt, sodass Sie einen Überblick darüber bekommen konnten, was
alles zur Einfärbung unserer Warnkarte (oben rechts) führen kann. Der
Jahreszeit entsprechend lag das Hauptaugenmerk damals auf den
Warnungen vor Gewittern sowie deren Begleiterscheinungen.


Zur Winterzeit ändert sich der Fokus naturgemäß etwas. Schneefall,
Schneeverwehungen, Frost, Glätte, Glatteis, Tauwetter und Sturm
stehen nun hauptsächlich auf der Agenda. Auf den Wind wird im
Folgenden allerdings nicht mehr explizit eingegangen (siehe dazu das
Thema des Tages "Der absolute Warnsinn!" vom 04. August). Zwar können sich auch im Winter noch Gewitter
bilden, verglichen zur sommerlichen Jahreszeit treten diese
allerdings doch stark reduziert und nicht in der sommerlichen
Intensität auf. Daher folgt nun ausschließlich die Winteredition der
Warnungsübersicht.
Das Grundgerüst der Warnungen bleibt unverändert: Es gibt vier
Warnstufen, die farblich voneinander getrennt sind. Man unterscheidet
zwischen der "normalen" Wetterwarnung (gelb), der markanten
Wetterwarnung (ocker), der Warnung vor Unwetter (rot) und der Warnung
vor extremem Unwetter (dunkelrot).
Beschäftigen wir uns zunächst mit der niedrigsten Warnstufe (gelb):
Wird mit Neuschneemengen bis 5 cm innerhalb von 6 Stunden, bis 10 cm
in 12 Std., bis 15 cm in 24 Std. oder bis 20 cm in 48 bis 72 Stunden
gerechnet, ist eine entsprechende Schneefallwarnung fällig. Während 5
cm Neuschnee vor allem in Ballungsräumen wohl ein Verkehrschaos mit
sich bringen würde, dürfte das im höheren Bergland vermutlich
niemanden hinter dem Ofen hervorlocken. Daher greift oberhalb von 800
m die sogenannte Einzelfallentscheidung, d.h. bei Erreichen der
Warnkriterien wird in diesen Lagen nur gewarnt, wenn es der
Meteorologe als notwendig erachtet.
Ebenfalls mit gelb bewarnt werden Gebiete, in denen verbreitet Glätte
aufgrund von überfrierender Nässe und/oder sehr starke Reifablagerung
auftritt. Dazu kommen noch Nebel, im Bergland zusätzlich auch Nebel
durch aufliegende Wolken, die als warnwürdig gelten, sobald die Sicht
unter 150 m liegt.
Die nächste Warnstufe beinhaltet die markanten, ockerfarbenen
Wetterwarnungen. In Sachen Schneefall äußert sich das darin, dass nun
beispielsweise vor 5 bis 10 cm Neuschnee innerhalb von 6 Std. gewarnt
wird. Für die Zeiträume 12, 24, 48 und 72 Std. gibt es entsprechend
höhere Warnschwellen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf
unserer Startseite bei Klick auf [mehr] oben rechts neben der
Warnkarte und dann auf "Erläuterungen und Kriterien" in der linken
Spalte.
Konnte sich eine lockere 5 bis 10 cm hohe Schneedecke bilden, so wird
bei wiederholt auftretenden Böen der Stärke 6 bis 7 Bft (zwischen 39
und 64 km/h) eine Warnung vor Schneeverwehungen ausgegeben.
Richtig gefährlich wird es beim Thema Glatteis. Aufgrund von
kleinräumigem oder kurzzeitigem gefrierenden Regen oder Sprühregen
ist dann eine entsprechende "ocker"-Warnung notwendig.
Ebenfalls zur markanten Warnstufe gehört die Warnung vor strengem
Frost, d.h., dass überörtlich eine Lufttemperatur unter -10 Grad
erwartet wird. Aber auch Plustemperaturen können Warnungen mit sich
bringen. Tauwetter ist das Stichwort. Wird dabei zum Beispiel mit
einer Abflussmenge von 25 bis 40 l/qm innerhalb von 12 Std.
gerechnet, so ist eine entsprechende "ocker"-Warnung fällig.
Mit der nächsthöheren Warnschwelle gelangen wir in den
Unwetterbereich. Landkreise, für die Unwetterwarnungen ausgegeben
werden, weisen eine rote Einfärbung auf. Von unwetterartigem
Schneefall ist die Rede, wenn zum Beispiel 10 bis 20 cm innerhalb von
6 Std. (oberhalb von 800 m 20 bis 30 cm im selben Zeitraum) erwartet
werden. Bei einer lockeren Schneedecke von mehr als 10 cm Höhe sowie
wiederholt auftretenden Böen ab 8 Bft (ab 65 km/h) sehen wir
Meteorologen in Sachen Schneeverwehungen rot. Tritt verbreitet
Glatteis am Boden oder an Gegenständen auf, wird ebenfalls die rote
Karte gezogen. Auch Tauwetter kann unwetterartig ausfallen, wobei
dann mit einer Abflussmenge von beispielsweise mehr als 40 l/qm
innerhalb von 12 Std. gerechnet wird.
Reicht selbst eine Warnung vor Unwetter nicht mehr aus, so muss die
höchste Warnstufe bemüht werden. Für eine Warnung vor extremem
Unwetter, repräsentiert durch die Farbe Dunkelrot, werden bezüglich
Schneefalls mehr als 20 cm Neuschnee innerhalb von 6 Std. (oberhalb
von 800 m mehr als 30 cm im selben Zeitraum) erwartet. Fegen
wiederholt Windböen ab 8 Bft über eine mehr als 25 cm hohe, lockere
Schneedecke, wird eine Warnung vor extrem unwetterartigen
Schneeverwehungen ausgegeben. Für Tauwetter und Glatteis existiert
dagegen keine "Alarmstufe Dunkelrot".
Unter dem Strich lässt sich also sagen: je bunter unsere Warnkarte,
desto "warnsinniger" das Wettergeschehen.
© Deutscher Wetterdienst
Bild: DWD
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